Unterstützung beim ELSTER® Onlineportal

für Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V.

Sie möchten ihre Steuer online selbst erledigen?

Sie sind Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Pensionär?

Sie benötigen Hilfe bei ELSTER® [Ihr Online-Finanzamt] ?

Sie benötigen Hilfe bei einfachELSTER®, der vereinfachten Steuererklärung für Rente und Pension?

Prima! Wir unterstützen Sie dabei, ihre Steuererklärung online selbst zu erledigen! Weltweit, deutschlandweit oder in Stuttgart-Mitte auch persönlich in unserer Beratungsstelle.

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Mitgliedern beim kostenlosen ELSTER®-Portal der Finanzverwaltung aktiv zu unterstützen.

Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V. .

Die Mitgliedschaft können Sie unter www.elsterfreun.de/kontakt/ abschließen.



 

Was ist Mein ELSTER: Die Online-Steuererklärung des Finanzamtes?
ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Das ist eine Online-Plattform der Finanzverwaltung, damit jedermann seine Steuern online erledigen kann. Mein ELSTER ist eine Webseite, über die man sich anmelden kann. Die Daten trägt man digital in die Formulare ein. Diese sehen genauso wie die bisherigen Papier-Formulare aus. Steuerhilfe dazu, welche Kosten absetzbar sind, bekommt man nicht.

Man ist nicht verpflichtet, das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu nutzen. Sie dürfen auch Software-Programme nutzen, die eine Elsterschnittstelle haben. Oder Sie beauftragen einen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Rechtsanwalt, ihre Steuererklärung zu erstellen und elektronisch abzugeben. Hilfe beim ELSTER-Portal erhalten Sie dort aber auch nicht, weil die Lehrbefähigung, die technische Ausbildung für Software- und Onlineanwendungen sowie das Verständnis für die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Steuerpflichtigen fehlt.

Darf mir jeder beim Einrichten und Ausfüllen des Elster-Online-Formulares helfen?
Nein. Die Hilfe zum Einrichten und Ausfüllen von Steuerunterlagen in einer elektronischen Anwendung sind momentan sogenannte Vorbehaltsaufgaben ausschließlich von gesetzlich befugten steuerberatenden Berufen. Das sind u.a. Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine i.S.d. §§ 2 bis 4 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie gesetzliche Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung (AO).

Elsterfreunde, das sind Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins Elsterfreunde e.V., dürfen die Beratungsstellenleiter und dessen Steuersachbearbeiter und Elstersupporter unter dessen Fachaufsicht bei der Einrichtung und auch beim Ausfüllen im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung somit helfen.

Aufgrund des Wunsches immer mehr neuen Anfragenden sowie Mitglieder haben wir als erster Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland die Möglichkeit eingebaut, Mitgliedern, falls diese es unserer Kompletterledigung ihrer Steuererklärung vorziehen, beim Einrichten und Ausfüllen ihrer Steuererklärung im ELSTER-Onlineportal behilflich zu sein. Dafür bringen wir die Lehrbefähigung, das technische Verständnis sowie unsere Haltung zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung jedes Einzelnen mit.

Eigentlich benötige ich nur Hilfe bei der erstmaligen Einrichtung und beim erstmaligen Ausfüllen. Ansonsten kann ich ja die darauf folgenden Jahre es selber. Bin ich da bei euch richtig?
Ja! Wir helfen unseren Mitgliedern beim erstmaligen Einrichten und Ausfüllen ihrer Steuererklärung in ELSTER®, einfachELSTER® sowie den Softwareprodukten der Buhl Data Service GmbH (WISO-STEUER, TAX und STEUERSPARER von Lidl).
Sogenannte Selbsterlediger genießen bei uns ein Jahr die Rundumbetreuung, also Hilfe zur Selbsthilfe und die Rundumberatung in technischen sowie steuerlichen Fragen. In der Regel schließen Selbsterlediger für ein Jahr befristet eine Mitgliedschaft ab und kommen alle vier Jahre wieder auf uns zu, um sich ebenso wieder auf den neuesten steuerlichen Wissensstand zu bringen.
Manchmal erkennen Selbsterlediger aber auch den erheblichen Arbeitsaufwand, welcher hinter der Selbsterledigung der Steuererklärung steckt, und nehmen später die Kompletterledigung unseres Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch. Auch das ist für uns in Ordnung.


 
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Leistungen für Mitglieder


 

Die Leistungen für unsere Mitglieder erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern und wird lediglich vom Mitgliedsbeitrag finanziell getragen. Der Verein ist ein Zusammenschluss unserer Mitglieder zur Verfolgung des Vereinszwecks. Wir beraten und unterstützen unsere Mitglieder u.a. auch bei uns vor Ort oder bei Ihnen per Fernwartung bei der Einrichtung, Verwaltung und erstmaliges Ausfüllen der Formulare ihres ELSTER® Zugang oder einfachELSTER®.

Zu den weiteren Leistungen der Mitgliedschaft bei Wunsch gehören:

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, auf Wunsch ebenso Formularunterstützung für ELSTER® im Elsterportal der Finanzverwaltung, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit ihre Vorteile:

Jetzt Mitglied werden unter www.elsterfreun.de/kontakt/ und endlich ELSTERN*.



Stand: 30. April 2024  
 
 





 
 
 
 
* ELSTERN bedeutet, dass Selbsterlediger auf der Plattform der Finanzverwaltung ihre Steuererklärung machen
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